Andere versichern Hausrat,
wir die schönen Momente damit.
Ihr Hausrat (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Textilien, Wertsachen, Musikinstrumente, Sportgeräte, auch kleine Haustiere etc.) macht Ihr Haus oder Ihre Wohnung erst zu Ihrem Zuhause. All diese Dinge haben ihren Wert. Und viele Erinnerungen und Erlebnisse machen Ihre Sachen so gut wie unbezahlbar. Mit der RheinLand Hausratversicherung gehen Sie entspannt durchs Leben, denn wir kümmern uns darum, dass Ihre wertvollen Dinge gut abgesichert sind.
Zuverlässig versichert
Ihre Hausratversicherung ersetzt Ihnen Schäden durch:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
Persönlich gestalten
Ergänzen Sie, was Sie wirklich brauchen und wie es am besten zu Ihnen passt.
- Standard-, Plus- oder Premium-Tarif
- Leistungsstarke Bausteine
- Haus- und Wohnungsschutzbrief
Einfach verständlich
Halten Sie sich beim Abschluss nicht mit der Wertermittlung Ihres Hausrats auf:
- Genaue Wohnfläche angeben
- Versicherungsschutz bis 500.000 Euro genießen
- Unterversicherungsschutz inklusive
- Neue Sachen sind direkt mitversichert
Highlights des Hausrat-
Premium-Schutzes
Eine Hausratversicherung springt für Sie ein, wenn Sie nach einem Schadenfall Ihren Hausrat teilweise oder sogar ganz (z.B. nach einem Brand) neu kaufen müssen. Sie zahlt Ihnen im Versicherungsfall den Neuwert der zerstörten oder gestohlenen Sachen. Das heißt, Sie erhalten den Betrag, den es braucht, um sich gleichwertige Sachen wieder neu anschaffen zu können.
Das ist versichert – und vieles mehr:
Trickdiebstahl im Versicherungsort bis 5.000 Euro
Kinderwagen, Krankenfahrstühle und -ausstattung (vom Grundstück, Treppenhaus und Gemeinschaftskeller)
Balkonkraftwerke mitversichert (sog. Plug and- Play Solaranlagen für die Steckdose – nur auf dem Balkon, nicht Grundstück)
Förderung der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis 200 Euro
Mehrkosten für Reparatur statt Neukauf (Ressourcenschonende Reparaturen) bis 20% des Versicherungswertes, max. 3.500 Euro
Rund-um-die-Uhr-Schutz bei Fahrraddiebstahl (inkl. Fahrradanhänger sowie Elektrofahrräder ohne Versicherungspflicht) bis 2.500 Euro
Keine Prüfung der groben Fahrlässigkeit im Schadenfall
Alles auf einen Blick
Wie umfangreich Sie Ihre Sachen absichern möchten, hängt ganz von Ihnen persönlich ab:
Bausteine – Nicht jedem passt alles
Jeder Haushalt ist anders aufgestellt. Deshalb sind diese zusätzlichen Bausteine für so manchen ganz besonders wichtig. Sehen Sie selbst, was Sie zusätzlich versichern wollen.
Wählen Sie die einzelnen Bausteine ganz gezielt zu Ihrer Hausratversicherung hinzu ...
Elementargefahren
Versichert Ihren Hausrat gegen weitere Elementargefahren
Starkregen Plus
Die perfekte Ergänzung zum Baustein "Elementargefahren"
Fahrraddiebstahl inkl. Mobilitätsschutzbrief
Hervorragende Leistungen bei Fahrraddiebstahl, Sturz oder Panne
Fahrrad Plus
Die Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrrad
Reisegepäck
Versicherungsschutz, sobald der ständige Wohnort verlassen wird
Smart Home
Versicherungsschutz für Smart-Home-Sicherungskomponenten und mehr
Cyber
Unterstützung bei der Konfrontation mit Internetrisiken
Private Elektronik
Versicherungsschutz bei Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit und vielem mehr
Glas
Bei Schäden an der Gebäudeverglasung und der Mobiliarverglasung
Allgefahren
Versicherungsschutz für alles Mögliche und Unmögliche
Best-Leistungsgarantie
Sichern Sie sich die besten Leistungen des deutschen Versicherungsmarktes
Haus- und Wohnungsschutzbrief
Schnelle Hilfe, wenn Sie sie brauchen
- 24-Stunden-Handwerkerservice, 7 Tage die Woche
- Schlüsseldienst (einmal jährlich bis 500 Euro)
- Organisation der Rückreise oder Reiseabbruch im Schadenfall
- Rohrreinigungsservice im Notfall
- und vieles mehr
Oft gefragt – hier beantwortet
Was Sie schon immer über die Hausratversicherung wissen wollten
Was ...
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Sie in Ihrem Haushalt privat nutzen, Wertsachen und Bargeld.
Dazu zählen unter anderem:
- Ein- und Anbaumöbel und -küchen
- Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Gokarts, Modell- und nicht versicherungspflichtige Spielfahrzeuge
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, der im Haushalt lebenden Personen
- kleine Haustiere wie Fische, Katzen, Vögel
Ein wichtiger Punkt ist der „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“. Bei Herbeiführung des Versicherungsfalls ist dies wichtig, aber auch bei Schäden durch die Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften ist dieser Verzicht sehr sinnvoll. Oft wird auch von „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ gesprochen.
Bei manchen Versicherern oder in alten Verträgen sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag an Elektrogeräten nicht versichert. Ein weiterer Punkt ist Feuer: Schäden durch Feuer sind versichert, aber wie steht es um Seng- und Schmorschäden oder Schäden durch Ruß und Rauch?
Es gibt viele relevante Leistungskriterien, die eine sehr gute Hausratversicherung ausmachen. Welche Leistungen im einzelnen bei den RheinLand Hausratversicherungen abgesichert sind, sehen Sie in der Leistungsübersicht.
Wohnfläche der versicherten Wohnung (nach VHB 2020)
- Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie z. B. nach dem Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der Wohnflächenverordnung).
- Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung einschließlich Hobbyräume; ausgenommen sind dabei jedoch Treppen, Kellerräume und Speicherräume (soweit nicht zu Wohnzwecken ausgebaut), Balkone, Loggien und Terrassen.
- Bei Dachschrägen ist die im Wohnungsbau übliche Wohnflächenberechnung maßgebend; gegebenenfalls ist die Wohnfläche des Mietvertrages zu übernehmen.
- Räume, die ihrer Bauausführung nach zu Wohnzwecken genutzt werden können, sind ebenfalls bei der Berechnung der Wohnfläche zu berücksichtigen.
Sie sind unterversichert, wenn Ihre angegebene Wohnfläche kleiner ist als die tatsächliche Wohnfläche. Im Schadensfall kann die Entschädigungsleistung dann gekürzt werden. Gekürzt wird entsprechend des bestehenden Größenunterschieds der Wohnflächen.
Beispiel: Ist die angegebene Wohnfläche 10 % geringer, verringert sich die Entschädigung ebenfalls um 10 %.
Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung von Frostschäden Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen. Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, kann sich das auf Ihren Versicherungsschutz auswirken.
Wie ...
Bei vielen Versicherern ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme kompliziert, weil Sie hierfür den Wert Ihres Hausrats einschätzen müssen. Bei der RheinLand Hausratversicherung ist das aber ganz einfach. Sie geben nur Ihre Wohnfläche an und schon ist Ihr gesamter Hausrat bis 500.000 Euro abgesichert.
Übrigens, alle neu hinzukommenden Teile sind ebenfalls mitversichert. So vermeiden Sie eine Unterversicherung.
Eine Absicherung gegen Elementargefahren wird immer wichtiger. Sie sichern Ihren Hausrat gegen Schäden durch Naturgewalten wie Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbrüche oder Ereignisse wie Schneedruck oder Erdsenkung bzw. Erdrutsch. Auch Schäden durch Überschwemmung und Rückstau sind abgesichert.
Im Unterschied zur Elementarabsicherung leistet Starkregen Plus bei Starkregen, ohne dass das Grundstück überschwemmt wurde, z. B. vollgelaufene Kellerabgänge infolge Starkregens oder eine Teilüberschwemmung bei Gebäuden in Hanglage.
Wertsachen sind Edelsteine und -metalle, Perlen, Münzen, Briefmarken und Medaillen. Teppiche, Pelze und Kunstgegenstände (z.B. Gemälde) aber auch Bargeld, Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere.
Für Wertsachen gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Bei der RheinLand Hausratversicherung Premium liegt sie für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin bei sehr hohen 50.000 Euro, wenn sie außerhalb von Wertschutzschränken wie Tresoren gelagert sind. Bei Aufbewahrung innerhalb eines Wertschutzschranks sind sie noch höher abgesichert.
Wer ...
Jeder, der eigenen Hausrat besitzt, sollte einen Hausratvertrag haben. Sie ersetzt im Versicherungsfall den Neuwert Ihrer Einrichtung, Kleidung, Wertsachen und elektronischen Geräte.
Eine Hausratversicherung ist unbedingt zu empfehlen, sobald der Neuwert Ihres Hausrats so hoch ist, dass Sie ihn bei einem Schaden nicht selbst neu anschaffen können.
Auch wenn der Vermieter eine Hausratversicherung verlangen sollte: Der Versicherungsschutz gilt für den Haushalt des Mieters. Als Versicherungsnehmer bezahlt der Mieter also in der Regel auch die Versicherungsbeiträge.
Wo und mehr ...
Versicherungsschutz besteht für Sachen innerhalb des Versicherungsorts. Das ist die im Vertrag genannte Wohnung und das Versicherungsgrundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Weiterhin zählen zum Versicherungsort auch Gemeinschaftsräume, Einliegerwohnungen, privat genutzte Garagen sowie angemietete Lagerräume einer Self-Storage-Anlage.
Wenn Sie dies vereinbaren, ist auch der Hausrat von Familienangehörigen im Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlichen betreuenden Einrichtung mitversichert:
Voraussetzung ist, dass Ihre Familienangehörigen vor dem Einzug in die Einrichtung mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Auch der Hausrat von Studierenden ist außerhalb des versicherten Haushalts versichert, solange sie keinen eigenen Hausstand gründen. Für den vorübergehenden Aufenthalt in einem Wohnheim ist also bei der RheinLand keine eigene Hausratversicherung nötig.
Gleiches gilt auch für Auszubildende oder Personen, die freiwilligen Wehrdienst, oder einen sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst leisten.
Privatpersonen können die Hausratversicherung steuerlich nicht geltend machen, da sie nicht unter die Vorsorgeaufwendungen fällt. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorhanden ist oder Räume gewerblich genutzt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an eine Steuerberatung.
Verursacht z.B. ein Wasserschaden oder Brand in der Nachbarschaft Schäden an Ihrer Einrichtung, kommt zunächst Ihre eigene Hausratversicherung für den Schaden auf. In der Regel wird Ihre Hausratversicherung die geleistete Entschädigung vom Nachbarn bzw. dessen Haftpflichtversicherung einfordern.